Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zur Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen uns Außensportanlagen sowie Erhebung von Benutzungsgebühren der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hopfstock stellt kurz die Änderungen der Satzung dar.
Herr Leese fragt, warum die Benutzung der Gymnastikhalle nicht aufgeführt sei. Es sei nicht klar, wer über die Benutzung der Gymnastikhalle bestimme. Herr Hansen erklärt, dass die Gymnastikhalle nicht im Schulverband war.
Herr Leese regt an, in § 2 und § 4 auch die Gymnastikhalle aufzunehmen. Hierzu besteht Einvernehmen im Ausschuss, so dass die Satzung wie folgt geändert werden soll (Einfügung zur Vorlage unterstrichen):
§ 2
Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet bei der Nutzung von Schulräumen der Bürgermeister und bei Nutzung von Sporthallen, der Gymnastikhalle sowie Außensportanlagen der Sport- und Kulturausschuss (bisher der Schulausschuss). Ein Anspruch auf Erteilung einer Nutzungsgenehmigung besteht nicht.
§ 4 Gebühr
2. Bei der Nutzung von Schulräumen, Sporthallen, der Gymnastikhalle und Außensportanlagen für andere überregionale Veranstaltungen wird im Zusammenhang mit der Genehmigung eine individuelle pauschale Benutzungsgebühr durch den Schulausschuss festgelegt.
Die Festlegung der individuellen pauschalen Nutzungsgebühr erfolgt bei Nutzung der Schulräume durch den Schulausschuss und bei Nutzung der Sporthallen, der Gymnastikhalle und Außensportanlagen durch den Sport- und Kulturausschuss.
Beschluss:
Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Änderung der 1. Nachtragssatzung zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie Erhebung von Benutzungsgebühren mit der o.g. Erweiterung um die Gymnastikhalle in den §§ 2 und 4 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig