Vorlage - 2024/50/005
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Sachverhalt:
Die neu erlassene Hauptsatzung der Gemeinde Tarp sieht vor, dass der Sport- und Kulturausschuss u.a. für die Vergabe der Sportstätten einschließlich der Sportanlagen / Schulsportanlagen im Rahmen der Satzung über die außerschulische Nutzung zuständig ist.
Diese Änderung bedarf nun noch einer entsprechenden Anpassung der „Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie der Erhebung von Benutzungsgebühren der Gemeinde Tarp“ gemäß des als Anlage beigefügten Nachtrages.
Beschlussvorschlag:
Der Erlass des 1. Nachtrages zur Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie der Erhebung von Benutzungsgebühren der Gemeinde Tarp gemäß vorliegendem Entwurf wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtrag zur Satzung über außerschulische Nutzung von Schulräumen und Sportanlagen der Gemeinde Tarp_Entwurf (14 KB) |