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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/80/004  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
23.04.2024 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft      

Sachverhalt:

In § 22 der Verbandssatzung ist die Form der Veröffentlichungen von Satzungen sowie anderer gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen geregelt. Bekanntmachungen erfolgen demnach durch die Bereitstellung auf der Internetseite www.svsieverstedt-havetoft.de. Hierauf wurde bisher in der Zeitung „Flensburger Tageblatt“ hingewiesen.

 

Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg ist die Hinweisgebung auf Veröffentlichungen im Internet in einer Tageszeitung oder an den Bekanntmachungstafeln mittlerweile aus der Bekanntmachungsverordnung gestrichen worden. Somit kann dieser Passus auch aus der Verbandssatzung gestrichen werden, was den Verwaltungsaufwand minimiert.

 

Aufzunehmen ist der Satz „Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in der Amtsverwaltung des Amtes Oeversee, Tornschauer Straße 3/5, 24963 Tarp, zur Mitnahme bereitgehalten.“

 

Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf für den Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung zur Beschlussfassung vorbereitet.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt den Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft gemäß des vorliegenden Entwurfs.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Hinweisgebung im Flensburger Tageblatt entfallen zukünftig.


Anlage/n:

Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verbandssatzung SV Sieverstedt-Havetoft 1. Nachtrag 20240423 (109 KB)