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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/80/002  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft zum 01.01.2024
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
23.04.2024 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft      

Sachverhalt:

Zum 01.01.2024 wurden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften zur Bildung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich eingeführt.

 

Über die Höhe des Bestandes der Ausgleichsrücklage entscheidet gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im Rahmen des Haushalts 2024 die Schulverbandsversammlung.

 

Nach Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird der Bestand der Allgemeinen Rücklage und der Bestand der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgt dann eine Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Vorgaben der GemHVO.

 

Die Allgemeine Rücklage soll einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der Allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Im Jahresabschluss 2022 beträgt die Bilanzsumme des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft 348.387,69 €. Der Jahresüberschuss 2022 wird im Haushaltsjahr 2023 der Ergebnisrücklage zugeführt. Im Jahresabschluss 2023 wird daher eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 155.214,23 und eine Ergebnisrücklage in Höhe von 118.678,24 ausgewiesen. Die Allgemeine Rücklage und die Ergebnisrücklage machen zusammen also 273.892,47 aus.

 

Ein Bestand für die Allgemeine Rücklage in Höhe von 20 Prozent der Bilanzsumme entspricht einem Wert in Höhe von 69.677,54.

 

Das neue Instrument des fiktiven Haushaltsausgleiches darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgleichsrücklage über einen Bestand verfügt und die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Um also einen fiktiven Haushaltsausgleich durchführen zu können, muss sichergestellt sein, dass die Allgemeine Rücklage regelmäßig mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme beträgt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zum 01.01.2024 den Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 40 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 festzusetzen. Dies entspricht einem Wert in Höhe von 139.355,08 . Die Ausgleichsrücklage würde demzufolge 134.537,39 betragen (96,5% der Allgemeinen Rücklage).

 


Beschlussvorschlag:

Mit Wirkung zum 01.01.2024 soll in der Bilanz des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 134.537,39 € und eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 139.355,08 € ausgewiesen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: