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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/054  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Aufzeichnungszeiten der Videoüberwachungsanlage der Alexander-Behm-Schule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
24.04.2024 
Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp      

Sachverhalt:

Die Alexander-Behm-Schule mit den angrenzenden Gebäuden verfügt seit 2008 über eine Videoüberwachungsanlage. Die Videoüberwachungsanlage dient der Abschreckung vor Vandalismus-Schäden und vor Einbruch sowie zur Unterstützung bei der Verfolgung von Straftaten. Überwacht werden die Eingangsbereiche sämtlicher Gebäude von außen und innen, Zuwegungen zum Schulgelände sowie ein Fitnessraum. Bisher wird durchgehend aufgezeichnet, sobald Bewegungen detektiert werden. Die Aufzeichnungen werden nach maximal 72 Stunden gelöscht bzw. „überschrieben“.

 

Die Betreibung einer datenschutzkonformen Videoüberwachung gestaltet sich insbesondere aufgrund der verschiedenen Nutzer recht schwierig.

 

Um die schutzwürdigen Interessen der Lehrkräfte, der Schülerschaft, der Beschäftigten des Schulträgers und der Nutzer des Sporthallenbereiches besser zu berücksichtigen, sollten zukünftig nur noch Aufzeichnungen außerhalb des Schulbetriebes bzw. im Sporthallenbereich außerhalb des Trainingsbetriebes erfolgen.

 

Konkret könnten die Aufzeichnungszeiten wie folgt festgelegt werden:

 

  • Eingangsbereiche der Schulgebäude
    von montags bis freitags von 16:30 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages,

an Wochenenden, Feiertagen und zu Ferienzeiten durchgehend

 

  • Eingangsbereiche der Sporthallen und des Jugendfreizeitheimes

von montags bis freitags von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages,

an Wochenenden, Feiertagen und zu Ferienzeiten durchgehend

 

  • Zuwegungen zum Schulgelände - mit Ausnahme Bereiche des Parkplatzes und des Fahrradabstellplatzes -

von montags bis freitags von 16:30 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages,

an Wochenenden, Feiertagen und zu Ferienzeiten durchgehend

 

  • Parkplatz und Fahrradabstellplatz – soweit überhaupt im Aufnahmebereich – der Kameras - durchgehend

 

  • Kraftraum (Kamera abdeckbar) mit Zustimmung des Nutzers durchgehend

 

  • Eingangsbereiche des Kulturhauses
    von montags bis freitags von 16:30 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages,

an Wochenenden, Feiertagen und zu Ferienzeiten durchgehend

 

Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulbetriebes ist im Rahmen der Einladung oder bei Ankündigung von Freizeitaktionen und bei Anmeldungen zu Kursangeboten auf den Umfang der Videoüberwachung hinzuweisen. Auch hat beim Punktspielbetrieb und anderen sportlichen Veranstaltungen ein geeigneter Hinweis auf die Videoüberwachung zu erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, die Firma Lilienthal, Silberstedt, zu beauftragen, die Aufzeichnungszeiten der Videoüberwachungsanlage der Alexander-Behm-Schule - wie vorgeschlagen - zu programmieren.


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussfassung.


Anlage/n:

Keine