Vorlage - 2024/50/043
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp erhält als Zentraler Ort Schlüsselzuweisungen zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben (§ 15 Finanzausgleichsgesetz). Laut Festsetzung zum Kommunalen Finanzausgleich 2024 werden der Gemeinde Tarp im aktuellen Haushaltsjahr zentralörtliche Mittel in Höhe von 997.344 € zufließen.
Für die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 darzustellende Verwendung der zentralörtlichen Mittel wird das folgende Aufteilungsverhältnis vorgeschlagen:
Aufteilung: |
| 2024 | ||
Schuldendienstanteil ABS-Schule | 20,00% | 199.468,80 € | ||
Lfd. Kosten für das Jugendfreizeitheim | 12,00% | 119.681,28 € | ||
Lfd. Kosten VHS, FBS und Bücherei | 10,00% | 99.734,40 € | ||
Lfd. Kosten für das Freizeitbad | 40,00% | 398.937,60 € | ||
Lfd. Kosten für Sportstätten und Sportförderung | 12,00% | 119.681,28 € | ||
Lfd. Kosten Öffentliches Grün / Landschaftsbau | 6,00% | 59.840,64 € | ||
Gesamt |
|
| 997.344,00 € | |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung der zentralörtlichen Mittel der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2024 gemäß oben stehender Aufteilung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: