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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/041  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz der Gemeinde Tarp zum 01.01.2024
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
13.03.2024 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Zum 01.01.2024 wurden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften zur Bildung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich eingeführt.

 

Über die Höhe des Bestandes der Ausgleichsrücklage entscheidet gemäß § 60 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im Rahmen des Haushalts 2024 die Gemeindevertretung.

 

Nach Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird der Bestand der Allgemeinen Rücklage und der Bestand der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgt dann eine Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz der Gemeinde Tarp im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Vorgaben der GemHVO.

 

Die Allgemeine Rücklage soll einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der Allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Im Jahresabschluss 2022 beträgt die Bilanzsumme der Gemeinde Tarp 65.799.241,93 €.

 

Der Jahresüberschuss 2022 wird im Haushaltsjahr 2023 der Ergebnisrücklage zugeführt. Im Jahresabschluss 2023 wird daher eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 22.475.366,38 und eine Ergebnisrücklage in Höhe von 9.200.691,40 ausgewiesen. Die Allgemeine Rücklage und die Ergebnisrücklage machen zusammen also 31.676.057,78 aus.

 

Ein Bestand für die Allgemeine Rücklage in Höhe von 20 Prozent der Bilanzsumme entspricht einem Wert in Höhe von 13,16 Mio. €.

 

Das neue Instrument des fiktiven Haushaltsausgleiches darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgleichsrücklage über einen Bestand verfügt und die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Um also einen fiktiven Haushaltsausgleich durchführen zu können, muss sichergestellt sein, dass die Allgemeine Rücklage regelmäßig mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme beträgt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zum 01.01.2024 den Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 35 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 festzusetzen. Dies entspricht einem Wert in Höhe von 23.029.734,68 €. Die Ausgleichsrücklage würde demzufolge 8.646.323,10 € betragen (37,5% der Allgemeinen Rücklage).


Beschlussvorschlag:

Mit Wirkung zum 01.01.2024 soll in der Bilanz der Gemeinde Tarp eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 8.646.323,10 € und eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 23.029.734,68 € ausgewiesen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: