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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/040  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2024
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
13.03.2024 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Erfolgsplan (Ergebnisplan) beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 560.100 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt 559.900 €. Damit übersteigen die Erträge die Aufwendungen um 200 €, womit ein Jahresgewinn in ebendieser Höhe ausgewiesen wird.

 

Die im Wirtschaftsplan 2024 veranschlagten Erträge und Aufwendungen entsprechen weitestgehend den Planansätzen der von der Treukom GmbH erstellten Gebührenvorkalkulation.

 

Dabei gibt es seit dem 01.01.2024 eine wesentliche Veränderung. Denn ab dem vorgenannten Datum werden die im Haushalt des Wasserwerkes vereinnahmten Beiträge nicht mehr aufgelöst. Somit werden im Wirtschaftsplan 2024 keine Erträge aus der Auflösung von Beiträgen mehr ausgewiesen. Der Wegfall dieser zahlungsneutralen Erträge wird durch höhere Erträge aus Wassergeld (Grundgebühren und verbrauchsabhängige Gebühren) kompensiert.

 

Zum 01.01.2024 wurden diese Gebühren angepasst. Die verbrauchsabhängige Gebühr pro Kubikmeter wurde von 1,07 € (netto) auf 1,35 € (netto) erhöht. Die monatliche Grundgebühr für den Standard-Hausanschluss ist von 1,50 € (netto) auf 3,00 € (netto) gestiegen.

 

Der Stellenplan des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2024 weist wie im Vorjahr 1,53 Stellen aus. Demensprechend liegen die Personalaufwendungen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Anders verhält es sich bei den bilanziellen Abschreibungen. Das zuletzt sehr hohe Investitionsvolumen bei der Wasserversorgung führt im Wirtschaftsjahr 2024 zu einem höheren Planansatz bei diesen Aufwendungen.

 

Durch die Gebührenerhöhung zum 01.01.2024 stehen dem Wasserwerk im Vergleich zu den Vorjahren nun jährlich mehr liquide Mittel für notwendige Sanierungen und Erneuerungen der vorhandenen Infrastruktur zur Verfügung. Dementsprechend reduziert sich der Bedarf an Fremdkapital zur Finanzierung der in 2024 geplanten Investitionen. Die Zinsaufwendungen steigen daher nur moderat an.

 

Im Vermögensplan (Finanzplan) werden die Einzahlungen mit 831.900 € ausgewiesen. Die Auszahlungen belaufen sich auf 865.900 €.

 

r Einzahlungen aus Beiträgen wurden 43.300 € eingeplant.

 

Die Auszahlungen für Investitionen betragen insgesamt 228.500 € und setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen zusammen:

 

In 2024 ist die Fortsetzung der Sanierung der Schaltanlage vorgesehen. Hierfür wurden im Wirtschaftsplan 2024 Mittel in Höhe von 100.000 € angesetzt. Im Vorjahr wurden für diese Maßnahme bereits 210.000 € bereitgestellt.

 

Darüber hinaus soll in 2024 für 85.000 € beim Betriebsgebäude des Wasserwerkes das Dach saniert werden. Soweit - wie geplant - das Wasserwerk für diese Sanierungsmaßnahme ein zinsgünstiges Darlehen einer Förderbank erhält, müssen die Aufwendungen für die Dachsanierung im Wirtschaftsplan als (nachträgliche) Herstellungskosten und damit als Investition abgebildet werden.

 

Die im Wirtschaftsplan festgesetzte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € betrifft den Bau eines neuen Reinwasserbehälters im Folgejahr. Um im Wirtschaftsjahr 2024 r diese Baumaßnahme die Aufträge erteilen zu können, ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2025 notwendig.

 

Weiterhin sind für die Herstellung und Sanierung von Hausanschlüssen Mittel in Höhe von 30.000 € veranschlagt worden.

 

Wie dargestellt ist für die Dacherneuerung beim Betriebsgebäude des Wasserwerkes eine Darlehensaufnahme vorgesehen. Infolgedessen wird im Wirtschaftsplan 2024 eine Festsetzung für eine Kreditaufnahme in Höhe von 85.000 € ausgewiesen.

 

Die kreditbasierte Verschuldung des Wasserwerkes beläuft sich zum 01.01.2024 auf         1,6 Mio. €. Hiervon werden im aktuellen Wirtschaftsjahr 83.900 € getilgt. Die Restkreditermächtigung aus 2023 beläuft sich auf 335.000 €.

 

r den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp sind die Vorschriften des § 84 Gemeindeordnung (Verpflichtungsermächtigungen) und des § 85 Gemeindeordnung (Kredite) anzuwenden. Hiernach bedürfen Kreditaufnahmen für Investitionen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Gleiches gilt für Verpflichtungsermächtigungen, soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Keiner Genehmigung bedarf es, wenn der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung des Wirtschaftsjahres und der beiden vorangegangenen Jahre keinen Fehlbetrag aufweisen. Da im steuerlichen Jahresabschluss 2022 ein Fehlbetrag ausgewiesen wird, bedarf der Wirtschaftsplan 2024 einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung.

 

Nach der Vorberatung des Plan-Entwurfes vom zuständigen Ausschuss wird die finale Erstellung des Wirtschaftsplanes 2024 erfolgen. Der zur Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegende finale Wirtschaftsplan 2024 enthält dann auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile.

 

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss hat am 13.03.2024 zum Wirtschaftsplan 2024 des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp folgende Änderungen beschlossen:

 

  1. Die Verpflichtungsermächtigung zum Neubau des Reinwasserbehälters in Höhe von 300.000 € ist zu streichen. Die Maßnahme soll erst im Wirtschaftsjahr 2026 veranschlagt werden.
  2. Der Planansatz für die Dachsanierung beim Betriebsgebäude des Wasserwerkes in Höhe von 85.000 € ist zu streichen. Diese Maßnahme soll im nächsten Kalkulationszeitraum als Unterhaltungsaufwand berücksichtigt werden.
  3. Im Investitionsplan ist die Maßnahme zur Erneuerung der Wasserleitung beim Sportplatz der Alexander-Behm-Schule mit Kosten in Höhe von 485.000 € zu ergänzen.
  4. Zur Finanzierung der vorgenannten Investition ist eine Kreditaufnahme zu veranschlagen.

 

Durch die beschlossenen Änderungen erhöhen sich im Finanzplan die Auszahlungen für Investitionen um 400.000 €.

 

Zur Finanzierung der unter Punkt 3 genannten Investition ist im Wirtschaftsjahr 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 450.000 € notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

Wirtschafts- und Finanzausschuss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp mit folgenden Änderungen zu beschließen: Änderungen werden in der Sitzung festgelegt.

 

Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2024.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Vorberatung: Ergebnisplan, Finanzplan, Teilergebnispläne, Teilfinanzpläne, Übersicht Investitionen 2024 2027, Stellenplan 2024

 

Entscheidung: Wirtschaftsplan des Wasserwerkes 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Enwurf Ergebnisplan 2024 Wasserwerk (45 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Finanzplan 2024 Wasserwerk (50 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Teilergebnispläne 2024 Wasserwerk (73 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf Teilfinanzpläne 2024 Wasserwerk (101 KB)      
Anlage 5 5 Enwurf Übersicht Investitionen 2024 - 2027 Wasserwerk (21 KB)      
Anlage 6 6 Entwurf Stellenplan 2024 Wasserwerk (10 KB)      
Anlage 7 7 Wirtschaftsplan Wasserwerk 2024 (540 KB)