Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Beratung |
HJ Ketelsen teilt mit, dass der aktuelle Haushalt (2023) wahrscheinlich ausgeglichen sein wird, da die Aufwände im Plan liegen und die Erträge ein Plus aufweisen.
Es wird diskutiert, ob die Straßenreinigungssatzung durch eine Gebührensatzung ergänzt werden sollte. Hier erfolgen „erste Denkanstöße“, welcher Maßstab für eventuelle Kostenumlagen gewählt werden könnte (Länge der Straßenfront, Quadratwurzel der Grundstücksfläche, Grundsteueranhebung). Da eine Umsetzung nicht vor dem 1.1.2026 erfolgen sollte, besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf.